Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
Willkommen bei BudgetUpward! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen unserem Wirtschaftstrainingszentrum und unseren Teilnehmern und deren Organisationen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Trainingsvereinbarung und gelten für alle Arten von angebotenen Programmen und Dienstleistungen.
2. Teilnehmerbeziehung
2.1. Begründung – Eine Teilnehmerbeziehung wird durch die ausdrückliche Annahme einer Anmeldung durch BudgetUpward begründet. Erstanfrage oder eine Vorbesprechung begründen noch keine Teilnehmerbeziehung.
2.2. Mitwirkungspflicht – Der Teilnehmer und/oder seine Organisation verpflichten sich, alle für das Training relevanten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und BudgetUpward über alle relevanten Entwicklungen bezüglich beruflicher oder persönlicher Umstände zu informieren, die das Training beeinflussen könnten.
2.3. Leistungsumfang – Die konkrete Leistungspflicht ergibt sich aus der individuellen Programmvereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Leistungen keine spezialisierten Unternehmensberatungen, die externe Anbieter erfordern.
2.4. Digitale Kommunikation – Der Teilnehmer stimmt der Kommunikation per E-Mail und anderen elektronischen Mitteln zu, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3. Gebühren und Abrechnung
3.1. Gebührenvereinbarung – Sofern nicht anders vereinbart, werden die Gebühren auf Basis des gewählten Trainingsprogramms zuzüglich zusätzlicher Leistungen und anwendbarer Steuern berechnet.
3.2. Anzahlung – BudgetUpward ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung für Programmreservierung und Leistungen zu verlangen. Der Beginn oder die Fortsetzung des Trainings kann von der Zahlung einer Anzahlung abhängig gemacht werden.
3.3. Rechnungsstellung – Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Anmeldung oder gemäß vereinbarten Zahlungsplänen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4. Zusätzliche Ausgaben – Zusätzlich zu den regulären Gebühren können notwendige Ausgaben wie Materialkosten, spezielle Ressourcen, Unterkünfte für längere Programme und Transportkosten separat in Rechnung gestellt werden.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1. Haftungsbeschränkung –
- BudgetUpward haftet für Schäden nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von CHF 1.000.000 pro Schadensfall begrenzt.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
4.2. Verjährungsfrist – Schadensersatzansprüche gegen BudgetUpward verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer oder seine Organisation von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
5. Vertraulichkeit
5.1. Vertraulichkeit – BudgetUpward verpflichtet sich zu strenger Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen und Geschäftsdetails, die im Rahmen der Trainingsbeziehung bekannt werden.
5.2. Referenznennung – Der Teilnehmer stimmt zu, dass BudgetUpward ihn oder seine Organisation als Referenz nennen darf, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies umfasst keine spezifischen Details über die Geschäftsstrategien oder organisatorischen Herausforderungen des Teilnehmers.
5.3. Datenschutz – Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer separaten Datenschutzrichtlinie, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
6. Beendigung der Trainingsbeziehung
6.1. Kündigungsrecht – Die Trainingsbeziehung kann sowohl vom Teilnehmer als auch von BudgetUpward mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, sofern in der Trainingsvereinbarung nicht anders festgelegt. Bei wesentlichen Änderungen, die andere Trainingsniveaus erfordern als von uns angeboten werden können, kann eine sofortige Kündigung erforderlich sein.
6.2. Schlussabrechnung – Nach Beendigung der Trainingsbeziehung erstellt BudgetUpward eine Schlussrechnung für noch nicht abgerechnete Leistungen und Ausgaben. Anzahlungen werden gemäß unserer Rückerstattungsrichtlinie gutgeschrieben.
7. Rückerstattungsrichtlinie
BudgetUpward verpflichtet sich zu fairen und transparenten Abrechnungspraktiken. Unsere Rückerstattungsrichtlinie ist darauf ausgerichtet, Umstände zu berücksichtigen, in denen vorab bezahlte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden konnten:
- Anmeldegebühren – Für alle Buchungen fällt eine nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr in Höhe von 15% der Gesamtprogrammkosten an, um Verwaltungskosten und Programmvorbereitung zu decken.
- Stornierung durch den Teilnehmer – Bei Stornierungen, die mehr als 45 Tage vor dem Programmstartdatum eingehen, wird eine vollständige Rückerstattung abzüglich der Anmeldegebühr gewährt. Stornierungen zwischen 45-30 Tagen vor dem Startdatum erhalten eine Rückerstattung von 50%. Stornierungen weniger als 30 Tage vor dem Startdatum sind nicht erstattungsfähig.
- Ersatzteilnehmer – Teilnehmer können ohne zusätzliche Kosten eine andere Person aus ihrer Organisation als Ersatz benennen, sofern wir mindestens 7 Werktage vor Programmstart eine schriftliche Mitteilung erhalten.
- Programmverschiebung – Wenn ein Teilnehmer eine Verschiebung benötigt, kann er seine Zahlung mit einer Übertragungsgebühr von 10% auf ein zukünftiges Programm innerhalb von 12 Monaten anwenden.
- Programmabsage durch BudgetUpward – In dem seltenen Fall, dass wir ein Programm absagen müssen, erhalten die Teilnehmer eine vollständige Rückerstattung einschließlich der Anmeldegebühr, oder sie können den vollen Betrag ohne Vertragsstrafe auf ein anderes Programm übertragen.
- Unterbrechungen virtueller Programme – Bei technischen Schwierigkeiten während virtueller Programme, die die Programmbereitstellung erheblich beeinträchtigen und BudgetUpward zuzuschreiben sind, haben Teilnehmer möglicherweise Anspruch auf teilweise Programmgutschriften oder erweiterten Zugang zu Ressourcen.
Alle Rückerstattungsanträge müssen schriftlich an [email protected] eingereicht werden. Die Bearbeitung von Rückerstattungen dauert in der Regel 10-14 Werktage ab dem Datum des genehmigten Antrags.
8. Compliance
8.1. Geschäftsethik – BudgetUpward verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Geschäfts- und Ethikvorschriften. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, bei notwendigen Überprüfungsmaßnahmen zu kooperieren und erforderliche Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, falls zutreffend.
8.2. Interessenkonflikte – BudgetUpward behält sich das Recht vor, Teilnehmerbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn Interessenkonflikte bestehen oder während der Trainingsbeziehung entstehen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Anwendbares Recht – Auf die Teilnehmerbeziehung und alle damit verbundenen Ansprüche findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung.
9.2. Gerichtsstand – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnehmerbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.